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Röteln (Rubella)

von DoctorBox |
begutachtet von Univ. Prof. Dr. med. Katharina Schallmoser, MSc. |
Unterer Arm eines Babys mit Röteln (Rubella) liegt auf einer weißen Fläche.
ICD-Code: B06.-

Röteln sind eine akute, moderat ansteckende Infektionskrankheit, die durch das Röteln-Virus ausgelöst wird. Die Röteln können einen charakteristischen roten Hautausschlag mit grippeähnlichen Symptomen hervorrufen oder auch symptomfrei verlaufen. Am häufigsten sind Säuglinge und Kleinkinder betroffen, doch auch Erwachsene können in seltenen Fällen daran erkranken. Meistens verläuft eine Rötelninfektion komplikationsfrei, aber während der Schwangerschaft kann die Erkrankung sehr gefährlich für das Ungeborene werden. 
Lesen Sie hier mehr über die Ansteckung mit dem viralen Erreger, die Symptome, die Behandlungsmöglichkeiten sowie die präventiven Schutzmaßnahmen.  

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Das passiert bei den Röteln 

Röteln – auch Rubeola oder Rubella genannt – sind eine akute, moderat ansteckende Virusinfektion, die durch die sogenannten Röteln-Viren ausgelöst wird. Typischerweise äußert sich die Erkrankung durch einen rötlich-fleckigen über den ganzen Körper verbreiteten Hautausschlag.  

Da vor allem Säuglinge und Kleinkinder an Röteln erkranken, zählt die Infektion zu den typischen Kinderkrankheiten, ebenso wie Mumps, Masern oder Windpocken. Allerdings können sich auch Jugendliche sowie Erwachsene mit den Rötelnviren infizieren und somit erkranken. Besonders gefährlich ist eine Infektion während der Schwangerschaft, denn dies kann beim Ungeborenen zu schweren, unheilbaren Schäden, in der Medizin als „Röteln-Embryofetopathie“ bezeichnet, führen.  

Eine Röteln-Infektion betrifft vor allem Haut und Lymphknoten. Dabei verläuft die Erkrankung meistens - vor allem bei Kindern - harmlos. Es gibt infizierte Personen, die keine Symptome zeigen, man spricht dann von einem asymptomatischen Verlauf. 
Erwachsene können auch heftige Symptome entwickeln. Hier gilt, je höher das Lebensalter, desto größer ist die Gefahr für mögliche Folgekomplikationen. 
Wer einmal an dieser Virusinfektion erkrankt war, hat normalerweise eine jahrelange, eventuell auch lebenslange, Immunität gegen Röteln-Viren. 

Röteln werden auch manchmal als “Rubeola” bezeichnet, doch dieser Begriff ist irreführend. Der Fachterminus Rubeola umfasste ursprünglich alle Erkrankungen der Haut, die mit einem roten Ausschlag verbunden sind. In England wird diese Bezeichnung zum Beispiel für die Masern-Erkrankung verwendet, so heißt Scharlach in der medizinischen Terminologie „Rubeola scarlatinosa“. Aufgrund dieser möglichen Falschdeutung wird der Begriff „Rubeola“ auch im Deutschen nur noch äußerst selten für die Röteln-Infektion genutzt.

Im Englischen werden die Röteln auch als „German Measles“ bezeichnet, übersetzt „deutsche Masern“. Der Grund für diese Bezeichnung ist, dass die Erkrankung zum ersten Mal von deutschen Medizinern beschrieben wurde. 

Im ICD-10, dem internationalen Krankheitsverzeichnis, finden sich die Röteln im Kapitel „Virusinfektionen, die durch Haut- und Schleimhautläsionen gekennzeichnet sind“ unter der Nummer B06. 

Vorkommen und Häufigkeit 

Röteln-Viren sind weltweit verbreitet. Seit dem Jahr 1980 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts als sicheren Schutz vor einer Röteln-Infektion die MMR-Impfung, eine Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Seit der Einführung dieser Schutzimpfung kommt die Infektionserkrankung hierzulande nur noch sehr selten vor. In Ländern, in denen die Röteln-Impfung noch kein Standard ist, erkranken vorwiegend Säuglinge und Kleinkinder: Rund 80 bis 90 % der Röteln-Infektionen betreffen die kleinsten Patienten und Patientinnen sowie Schulkinder. 

Komplett ausgerottet sind die Röteln-Viren in Deutschland noch nicht. Die Virusinfektion kommt hierzulande noch immer häufiger vor als in anderen Ländern wie etwa den USA, Finnland oder Schweden.
In den Winter- und Frühjahrsmonaten lassen sich die meisten Erkrankungen verzeichnen.  

Wie werden Röteln-Viren übertragen? 

Eine Ansteckung mit den Viren erfolgt von Mensch zu Mensch über erregerhaltige Tröpfchen in der Luft, also über eine sogenannte Tröpfcheninfektion. Beim Sprechen, Niesen oder Husten gelangen virenhaltige Speicheltröpfchen in die Umgebungsluft, die dann über die Nasen- oder Mundschleimhaut anderer Menschen aufgenommen werden. Auch das Küssen kann zu einer Ansteckung führen. 

Im Körperinneren vermehren sich die Viren im Lymphgewebe und gelangen anschließend in den Blutkreislauf. Die Röteln-Erreger weisen dabei eine Besonderheit auf: Sie sind in der Lage, während einer Schwangerschaft die Barriere zwischen dem mütterlichen und kindlichen Blutkreislauf – die sogenannte Plazentaschranke – zu überwinden. Demzufolge können die Viren auch das ungeborene Kind infizieren und bei diesem schwere Fehlbildungen hervorrufen.  

Grundsätzlich kann eine Ansteckung mit den Erregern auch über kontaminierte Gegenstände erfolgen, wie verunreinigtes Besteck oder Geschirr. In einem solchen seltenen Fall ist von einer Schmierinfektion die Rede. Außerhalb des Körpers sind Röteln-Viren jedoch nur kurze Zeit überlebensfähig. 

Jeder Mensch, der noch nie an Röteln erkrankt war oder nicht gegen die Erkrankung geimpft ist, kann sich mit den Viren anstecken. Nach einer durchgemachten Röteln-Infektion bzw. nach einer Immunisierung durch die Schutzimpfung kommt es so gut wie nie zu einer Röteln-Erkrankung. Liegt die Erkrankung oder die Impfung jedoch sehr lange zurück, so kann man sich bei einer erkrankten Person eventuell erneut infizieren. Diese Neuinfektion tritt aber äußerst selten auf, begleitet meist von nur milden Symptomen (z.B. leichtem Schnupfen) oder symptomfrei.  

Röteln-Inkubationszeit und Ansteckungsdauer 

Zwischen der Ansteckung sowie dem Auftreten der ersten Symptome vergehen ca. 14 bis 21 Tage. Infizierte Personen sind aber bereits ungefähr eine Woche vor sowie eine Woche nach Auftreten des typischen Hautausschlags ansteckend. Auch wenn sich die typischen Krankheitssymptome nicht einstellen, können infizierte Personen den Erreger auf Mitmenschen übertragen. 

Neugeborene, die an einer Röteln-Embryofetopathie erkrankt sind, können die Viren über die Atemwege und auch über den Urin noch bis zum 12. Lebensmonat ausscheiden und sind daher so lange infektiös. 

Jeder Verdacht auf eine Röteln-Infektion, jede Erkrankung und auch Todesfälle müssen von behandelnden Ärztinnen und Ärzten namentlich an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.  

Kinder, die an Röteln erkrankt sind, sollten in jedem Fall noch acht bis zehn Tage nach dem Abklingen des Hautausschlags sowie ihrer sonstigen Beschwerden zu Hause bleiben. Erst danach ist ein Besuch des Kindergartens oder der Schule wieder möglich. Zuvor ist das Infektionsrisiko für andere Kinder und nicht immunisierte Erwachsene viel zu hoch! 

Symptome 

Eine Röteln-Infektion äußert sich in den meisten Fällen durch ein sehr unspezifisches Krankheitsbild, das sich auch individuell unterschiedlich darstellen kann. So können die Beschwerden auch bei anderen Krankheiten auftreten, die mit Fieber und Hautausschlag einhergehen, wie bei den Masern, Scharlach oder dem Drei-Tage-Fieber. 

Bei vielen Erkrankten lassen sich auch überhaupt keine Symptome beobachten, Medizinerinnen und Mediziner sprechen in diesem Fall von einem asymptomatischen Krankheitsverlauf. 
Das ist insbesondere bei ca. 50% der kleinen Kindern der Fall. 

Erste mögliche unspezifische Krankheitssymptome  

Zu Beginn der Viruserkrankung zeigen sich oft nur milde Beschwerden, die einem normalen grippalen Infekt ähneln:  

  • Husten 

  • Schnupfen  

  • leichte Kopfschmerzen  

  • Glieder- und Gelenkschmerzen 

  • leichtes Fieber 

  • entzündete Schleimhäute im Bereich der oberen Atemwege 

  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis) mit roten, tränenden und juckenden Augen 

Deutliche Anzeichen einer Röteln-Infektion 

Nur bei ca. der Hälfte der Erkrankten treten deutliche Anzeichen für Röteln auf: 

  • geschwollene Lymphknoten im Nackenbereich sowie hinter den Ohren, häufig verbunden mit Ohrenschmerzen  

  • erhöhte Körpertemperatur, meistens nicht höher als 38°C 

  • krankheitstypischer rotfleckiger Hautausschlag (Exanthem), der im Gesicht beginnt und sich von dort aus über den ganzen Körper ausbreitet. Das Exanthem besteht aus kleinen, leicht erhabenen, hellroten, voneinander abgegrenzten Flecken, die nicht miteinander verschmelzen, wie etwa bei einer Masern-Infektion. Das Exanthem ist nur schwach sichtbar  

  • und verursacht in den meisten Fällen keinen oder nur sehr leichten Juckreiz. 
    Nach ein bis drei Tagen klingt der Hautausschlag wieder ab. 

Verlauf   

Meistens verläuft eine Röteln-Infektion mit nur milden oder gar keinen Symptomen. In der Regel treten auch keine Folgekomplikationen auf. Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben üblicherweise keine schweren Komplikationen zu erwarten. 
Mit steigendem Lebensalter steigt die Gefahr für Folgekomplikationen, so beispielsweise für:  

  • länger andauernde Gelenksentzündungen (Arthritis), verbunden mit Schwellungen und Schmerzen, vor allem bei jungen Frauen  

  • Mittelohrentzündung (Otitis media) 

  • Herzbeutelentzündung (Perikarditis) 

  • Herzmuskelentzündung (Myokarditis) 

  • Bronchitis 

  • Gehirnentzündung (Enzephalitis) 

  • Verminderung der Blutplättchen, dies kann zu subkutanen (unter der Haut befindlichen) Einblutungen führen (Purpura) 

Bei werdenden Müttern verläuft eine Röteln-Infektion ebenfalls im Allgemeinen mild. Die große Gefahr besteht vielmehr für das Ungeborene, bei dem es vor allem in den ersten Schwangerschaftswochen zu schweren Schäden kommen kann.  

Röteln-Infektion in der Schwangerschaft 

Eine Röteln-Infektion in der Schwangerschaft ist eine sehr gefürchtete Erkrankung. Die viralen Erreger können die Plazentaschranke überwinden und von der werdenden Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden und somit eine Röteln-Embryofetopathie verursachen. Es kann dabei zu einer massiven Schädigung der kindlichen Organe kommen, sodass kindliche Fehlbildungen oder auch Fehl- oder Frühgeburten auftreten können. 
Alle Fehlbildungen, die eine Röteln-Infektion beim ungeborenen Kind hervorrufen kann, werden in der Medizin unter dem Begriff "Kongenitales Rötelnsyndrom" (CRS) zusammengefasst.   

Ausschlaggebend ist vor allem die Schwangerschaftsdauer: Die vorgeburtlichen Schäden sind umso häufiger und schwerwiegender, je früher die Infektion mit den Röteln-Viren erfolgt ist.  

Ist die werdende Mutter durch eine früher durchgemachte Röteln-Infektion oder eine Schutzimpfung ausreichend immunisiert, besteht für das Kind keinerlei Gefahr! 

Röteln-Infektion: 1.  – 11. Woche der Schwangerschaft 

Eine Röteln-Infektion in diesem Frühstadium der Schwangerschaft kann besonders viele und schwere kindliche Schäden auslösen. 
So kann sich eine Röteln-Embryofetopathie in unterschiedlicher Weise auswirken: 

  • Gregg-Syndrom: Es kann zu Fehlbildungen am Innenohr, am Herzen sowie am Auge mit entsprechenden Folgen wie Hörschäden, Herzfehlern oder Grauem Star kommen.   

  • Erweitertes Rubella-Syndrom: 

    • Blutkrankheiten wie Anämie (Blutarmut) oder Thrombozytopenie (verminderte Anzahl an Blutplättchen mit hohem Blutungsrisiko) 

    • Hirnhautentzündung und Gehirnentzündung  

    • Gelbsucht und Leberentzündung (Hepatitis) 

    • Hautausschlag 

    • Herzmuskelentzündung 

    • Lungenentzündung 

    • Knochenerkrankungen  

  • Late-Onset-Rubella-Syndrom zwischen dem 4. sowie dem 6. Lebensmonat: Die Säuglinge wachsen nicht mehr, leiden unter einem chronischen Exanthem (Hautausschlag) und immer wieder unter Lungenentzündungen sowie dadurch bedingter erhöhter Sterblichkeit. 

  • Entwicklungsstörungen: Es kann bei den Neugeborenen zu einem auffallend kleinen Kopfumfang (Mikrozephalus) sowie zu einer Verzögerung der geistigen Entwicklung kommen.  

    • Spätfolgen in der Jugend wie etwa:  

    • Diabetes mellitus 

    • Hörschäden 

    • Störungen des Hormonstoffwechsels (gestörte Hormonfreisetzung) 

    • Krampfleiden (Epilepsie) 

    • Progressive Röteln-Panenzephalitis (Slow-Virus-Infektion):  

      Diese neurologische Krankheit ist eine fortschreitende Entzündung des Gehirns, die sich in manchen Fällen auch erst Jahrzehnte später bemerkbar machen kann, und zwar durch:  

      • muskuläre Zuckungen  

      • gestörte Bewegungskoordination infolge pathologischer Veränderungen im Kleinhirn (zerebelläre Ataxie) 

      • epileptische Anfälle. 

Röteln-Infektion: 12.  – 17. Woche der Schwangerschaft  

Eine Röteln-Infektion in dieser Schwangerschaftsperiode kann zu einer Innenohrschädigung und in der Folge später zur Schwerhörigkeit des Kindes führen.  

Röteln-Infektion: nach der 18. Schwangerschaftswoche (SSW)  

Eine Röteln-Infektion nach der 18. SSW kann dazu führen, dass sich das Ungeborene insgesamt langsamer entwickelt. Mit gefährlichen Langzeitfolgen ist in der Regel aber nicht zu rechnen.  

Wenn sich eine Schwangere unmittelbar vor der Entbindung mit dem Erreger infiziert, kann auch das Neugeborene daran erkrankt sein. 

Ursachen und Risikofaktoren 

Der Auslöser einer Röteln-Infektion ist das Röteln-Virus – auch Rubella-Virus genannt. Es ist die einzige Art der Virengattung Rubi-Virus. Der Erreger befällt ausschließlich den Menschen, Tiere können nicht damit infiziert werden. 
Das Virus ist weltweit verbreitet und sehr ansteckend. Bereits geringe Erreger-Mengen reichen aus, um die Röteln-Infektion auszulösen. Vor allem das Sekret aus dem Mund-, Nasen- und Rachenraum einer infizierten Person enthält eine hohe Virenlast. 

Eine Röteln-Infektion hat übrigens nichts mit den Ringelröteln zu tun, wenngleich auch beide Krankheiten einen ähnlichen Ausschlag auf der Haut hervorrufen. Der Auslöser der Ringelröteln ist das Parvovirus B19. Aus diesem Grund führte eine Röteln-Infektion auch nicht zu einer Immunität gegen eine Ringelröteln-Erkrankung. 

Ein besonderes Krankheitsrisiko haben: 

  • Menschen, die nicht durch eine Impfung gegen die Viren geschützt sind 

  • Personen, die noch keine Röteln-Infektion durchgemacht haben 

  • Ungeborene Babys 

  • Schwangere Frauen ohne schützende Antikörper bzw. ohne Impfschutz 

Therapie 

Eine ursächliche Röteln-Behandlung gibt es bislang nicht, weil die Viren nicht medikamentös bekämpft werden können. Lediglich Krankheitssymptome lassen sich durch medizinische Maßnahmen lindern: 

So können – falls erforderlich – fiebersenkende Arzneimittel wie Paracetamol oder Ibuprofen verabreicht werden, die zugleich schmerzlindernd wirken. Ibuprofen hat zudem auch eine entzündungshemmende Wirkung. Solche Mittel können bei Kopfschmerzen, Glieder- und Gelenkschmerzen sinnvoll sein. Bevor jedoch Medikamente zum Einsatz kommen, sollte immer Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt gehalten werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es um kleine Kinder geht: Die Dosierung muss bei den Kleinen an den Organismus angepasst werden. Zudem sind nicht alle medikamentösen Präparate für Kinder geeignet. So ist Acetylsalicylsäure (ASS) zwar ebenfalls wirksam zur Fiebersenkung und Schmerzlinderung, doch darf es von Kindern und Jugendlichen mit fieberhaften Erkrankungen nicht eingenommen werden. Hier besteht ansonsten die Gefahr für das zwar selten vorkommende, jedoch lebensgefährliche Reye-Syndrom, das zu schweren Hirn- und Leberschäden führen kann. 

Auch Wadenwickel sind ein gutes Hausmittel, um die erhöhte Körpertemperatur abzusenken. Dennoch haben auch natürliche Mittel ihre Grenzen: Wenn Krankheitssymptome über einen längeren Zeitraum hinweg anhalten oder in ihrer Ausprägung sogar intensiver werden, muss unbedingt eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden.  

Da eine Röteln-Infektion jedoch meist mild verläuft, bedarf es auch keiner speziellen ärztlichen Behandlung. Die Erkrankten sollten jedoch ausreichend trinken und sich genügend Bettruhe gönnen, um auf optimale Weise den Heilungsprozess des Körpers zu unterstützen.  

Frauen, die ein Baby erwarten, aber noch nicht immun gegen das das Rötelnvirus sind und Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sollten sofort eine Ärztin oder einen Arzt konsultieren! Innerhalb der ersten drei Tage nach dem Kontakt mit einer erkrankten Person können nämlich spezifische Antikörper gegen die Erreger injiziert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist diese sogenannte Postexpositions-Prophylaxe nicht mehr sinnvoll. 

Das können Sie selbst tun 

Die wichtigste präventive Schutzmaßnahme ist die Impfung gegen das Röteln-Virus. Vor allem Frauen mit Kinderwunsch sollten sich ausreichend schützen, da dem ungeborenen Kind sonst die genannten schweren Fehlbildungen und Organschäden drohen.  

Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts sollten Kinder zum ersten Mal zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat geimpft werden. Grundsätzlich gilt: Je früher die Impfdosis verabreicht wird, desto besser. 
Die zweite Impfdosis wird zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat verabreicht. Zwischen der ersten und der zweiten Impfung sollten mindestens vier Wochen liegen. 

Besonders empfehlenswert ist die MMRV-Impfung: Dieser Kombinationsimpfstoff schützt nicht nur gegen eine Röteln-Infektion, sondern zugleich auch gegen Masern, Mumps und Windpocken (Varizellen).   

Ungeimpfte Kinder und Jugendliche sollten die Impfung so schnell wie möglich nachholen bzw. vervollständigen. 

Frauen im reproduktionsfähigen Lebensalter sollten bereits vor Beginn der Schwangerschaft beide Impfdosen erhalten haben. Während der Schwangerschaft kann eine Impfung nicht mehr nachgeholt werden. Zwischen der zweiten Impfdosis und dem Beginn der Schwangerschaft sollten aber mindestens vier Wochen liegen.
Schwangere Frauen ohne Immunität und ohne vollständigen Impfschutz dürfen bis zur 20. Schwangerschaftswoche nicht in Berufen arbeiten, in denen sie engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben und sich somit infizieren könnten.  

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- sowie Gemeinschaftseinrichtungen sollten gegen das Röteln-Virus ebenfalls immunisiert sein. Das gilt vor allem auch für Personal, das Kontakt mit schwangeren Frauen, Säuglingen oder kleinen Kindern hat.  

Infizierte Personen sollten den Kontakt zu anderen Mitmenschen – vor allem zu werdenden Müttern – vermeiden. Sie dürfen auch keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Pflegeheime besuchen. Bis zum vollständigen Abklingen der Krankheitssymptome sollten auch keine öffentlichen Veranstaltungen oder private Feiern besucht werden.  

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